Überprüfung und Anerkennung Schulungsträger gemäß Fachkunderichtlinie NiSV

.

Eine Voraussetzung, bevor ein NiSV-Fachkundezertifikat vergeben werden kann, ist die Überprüfung und Anerkennung des Schulungsträgers bzw. der Schulungsträger, bei dem bzw. bei denen die Person, die das Fachkundezertifikat erhalten möchte, die Lehrgänge absolviert hat, die Grundlage für die Zertifizierung sein soll. Zur Überprüfung und Anerkennung gehört, dass der Schulungsträger seine fachliche und organisatorische Fähigkeit im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben der Fachkunderichtlinie gegenüber der Zertifizierungsstelle nach Maßgabe der hierfür bestehenden Anforderungen und Voraussetzungen nachweist.

.

Sie sind ein Schulungsträger mit Kursen zur Vorbereitung auf den Erwerb des NiSV Fachkundezertifikats

und wünschen eine Zertifizierung durch uns?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

Telefon: 0371-852027 oder E-Mail an: info@dbi-zert.de

.

Oder nutzen Sie das Formular!

.

    .

     Weitere Informationen über unser NiSV Zertifizierungsprogramm können Sie hier nachlesen.

    .